Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Geh- und Radweg“
In Verlängerung der Planstraße C soll eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Geh- und Radweg“ planungsrechtlich gesichert werden (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB). Hierdurch wird eine für die Fußgänger und Radfahrer nutzbare Verbindung zwischen der Planstraße A und dem außerhalb des Geltungsbereiches gelegenen Berliner Mauerweg gesichert. Die Radroute TR 6 soll künftig über die Tollerstraße, die Planstraße C und die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung zum Berliner Mauerweg geführt werden.
Da die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung gleichzeitig zur Erschließung anliegender Grundstücke im angrenzenden allgemeinen Wohngebiet WA 3 dienen soll, wird deren Breite mit 7,0 m vorgesehen.