Planungsdokumente: "Altes Pankower Tor"

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung kapitelbezogen

Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Geh- und Radweg“

In Verlängerung der Planstraße C soll eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Geh- und Radweg“ planungsrechtlich gesichert werden (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB). Hierdurch wird eine für die Fußgänger und Radfahrer nutzbare Verbindung zwischen der Planstraße A und dem außerhalb des Geltungsbereiches gelegenen Berliner Mauerweg gesichert. Die Radroute TR 6 soll künftig über die Tollerstraße, die Planstraße C und die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung zum Berliner Mauerweg geführt werden.

Da die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung gleichzeitig zur Erschließung anliegender Grundstücke im angrenzenden allgemeinen Wohngebiet WA 3 dienen soll, wird deren Breite mit 7,0 m vorgesehen.

Geh-, Fahr- und Leitungsrechte

Die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Geh- und Radweg“ ist mit einem Fahrrecht zugunsten der Benutzer und Besucher der anliegenden Grundstücke zu belasten (Textliche Festsetzung Nr. 8) (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB).

Hierdurch soll auf den angrenzenden Grundstücken innerhalb des WA 3 ein beschränktes Fahrrecht für die Anlieger sichergestellt werden. Wegen der zu erwartenden Geringfügigkeit des Anliegerverkehrs ist davon auszugehen, dass sich die Zweckbestimmung der Verkehrsfläche und die Erschließungsfunktion untereinander nicht negativ beeinflussen. Die Festsetzung von Geh- und Leitungsrechten für die Begünstigten ist nicht erforderlich, da diese in der öffentlichen Verkehrsfläche gewährleistet sind.

Darüber hinaus soll die Festsetzung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes auf der Fläche A die Erschließung der Parzellen 22- 25 (Flurstücke 432, 433, 434 und 435 der Flur 145) innerhalb des geplanten, allgemeinen Wohngebietes WA 2 sicherstellen (Textliche Festsetzung Nr. 9) (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB). Auf der Länge von 44 m müssen vier Parzellen erschlossen werden, auf denen durch Festsetzung zukünftig Wohnungsbau ermöglicht werden soll. Die geplante Breite von 4,5 m erfüllt die Mindestanforderungen an einen Wohnweg für diese geringe Anzahl an zu erschließenden Wohneinheiten bzw. Grundstücke für Begegnungsverkehre, Sonderfahrzeuge und unterirdische Versorgungsanlagen.

1.2.4.5. Immissionsschutzfestsetzungen

Im weiteren Verfahren ist beabsichtigt, die Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet und dessen Umgebung in einer schalltechnischen Untersuchung zu ermitteln. In Abhängigkeit der Ergebnisse des schalltechnischen Gutachtens wird sich das Erfordernis zur Ergreifung von Maßnahmen zeigen.

In Zusammenhang mit den Vorüberlegungen zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde im Januar 2012 eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt.

Die Untersuchungsergebnisse der Variante ohne Bebauung zeigen im Wesentlichen, dass die Kopenhagener Straße die dominierende Lärmquelle darstellt. Lediglich in Teilen des südlichen Bereiches ist der Einfluss von Straßen- und Schienenverkehrslärm etwa identisch.

Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen (Erweiterung des Geltungsbereiches, veränderte Planungsziele, neue Rechtsgrundlage 11. BImSchG ÄndG/2/) muss eine Aktualisierung der ersten Immissionsprognose erfolgen.

Daher werden die zuständigen Behörden im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert, zum erforderlichen Untersuchungsumfang Stellung zu nehmen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: