Planungsdokumente: Kita Hauptstraße 44

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

II.2.5.2 Lärmaktionsplan

Der aktuelle Lärmaktionsplan Berlin 2024-2029 wird für ein leises Berlin zur Reduzierung der Belastung durch Lärm fortgeschrieben. Der Lärmaktionsplan Berlin baut auf den Erkenntnissen der vorangegangenen Lärmaktionspläne auf und setzt dabei vor allem die Minderung von Verkehrslärm, wie Fahrbahnsanierungen und nächtliche Geschwindigkeitsreduzierungen in den Fokus. Ziel ist es, schädliche Einflüsse durch Lärm weiter zu minimieren und so zum Gesundheitsschutz aller Berliner*innen beizutragen. Der aktuelle Lärmaktionsplan thematisiert drei Kernthemen, die in den kommenden Jahren bearbeitet und umgesetzt werden sollen. Dazu zählen Maßnahmen für die städtischen Ruhe- und Erholungsräume, ein Tempo 30 Konzept nachts und Maßnahmen gegen das laute Verkehrsverhalten („Poserlärm“).

Das Bebauungsplangebiet liegt fern vom Verkehrslärm der nächsten Hauptverkehrsstraße. Die ans Plangebiet angrenzende Hauptstraße ist als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Aus diesem Grund sind schallschützende Maßnahmen nicht erforderlich.

II.2.5.3 Luftreinhalteplan

Der Luftreinhalteplan für Berlin 2018-2025 wurde vom Senat am 23. Juli 2019 beschlossen. Seit der Einführung des Berliner Luftreinhalteplans wurde eine Vielzahl an Maßnahmen, wie die Einrichtung von Umweltzonen, Dieselrußpartikelfilter, die Modernisierung von Bussen und die Ausweitung des Angebots für den ÖPNV, bis hin zu mehr Radwegen und Zebrastreifen, umgesetzt. All diese Maßnahmen haben erfolgreich zur Verbesserung der Luftqualität beigetragen, so dass seit 2020 stadtweit die Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub eingehalten werden.

Der Luftreinhalteplan 2018-2025 zeigt weder eine NO2- noch eine PM10-Konzentration im Straßen-raum der Hauptstraße an.

Das Plangebiet liegt weder im Vorranggebiete für Luftreinhaltung, welches einen räumlichen Schwerpunkt zur Verbesserung der Luftqualität darstellt, noch in der Umweltzone innerhalb des S-Bahnrings.

II.2.5.4 BerlinStrategie 3.0

Die BerlinStrategie 3.0 wurde vom Senat am 13. April 2021 beschlossen. Neu in der Version 3.0 ist die Benennung der Konfliktlinien, die sich in der wachsenden Stadt ergeben, und der aufgezeigte Berliner Lösungsweg im Umgang mit Zielkonflikten.

In der BerlinStrategie 3.0 wurden Strategien vor dem Hintergrund des dynamischen Bevölkerungswachstums entwickelt. Zu den zentralen Herausforderungen gehören mehr bezahlbarer Wohnraum und eine mitwachsende technische und soziale Infrastruktur. Zudem sind viele der vorzunehmenden Entwicklungsschritte mit konkreten Flächenbedarfen verbunden, sodass Konkurrenzen verschiedener Nutzungsinteressen frühzeitig gelöst werden müssen. Vor allem auch mit Blick auf die steigende Kostenentwicklung gewinnen die Liegenschaftspolitik und die Anwendung des Planungsrechts zunehmend an Bedeutung. Prägend hierfür ist eine abgestimmte Stadtentwicklung, die frühzeitig räumliche Zielkonflikte einer integrierten Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung löst. Eine weitere Zukunftsaufgabe ist die Erhaltung und Weiterentwicklung der städtischen Grünversorgung. Ziel ist es, das Grün in der Stadt und die verschiedenen neuen Herausforderungen wie Flächenkonkurrenzen oder Klimawandel in Einklang zu bringen und allerorts grüne Freiräume zu sichern und zu entwickeln. Im Sinne einer umweltgerechten Stadt müssen insbesondere die Räume in den Blick genommen werden, die bislang über zu wenig Grünflächen verfügen.

Das Plangebiet liegt in keinem Schwerpunktraum der Stadtentwicklung der BerlinStrategie 3.0. Trotzdem trägt die geplante Kita im Bebauungsplan 5-133 zu einer wohnortnahen Versorgung mit sozialer Infrastruktur auch im Hinblick auf eine „Stadt der kurzen Wege“ bei.

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