Planungsdokumente: Kita Hauptstraße 44

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

II.2.4 Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung

Im Rahmen des Berliner Modells wird die Übernahme der Kosten für soziale und technische Infrastruktur, die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens mit Wohnnutzung sind, sichergestellt. Zum Erhalt und zur Stärkung einer sozial stabilen Bewohnerstruktur im Land Berlin wird zudem die Umsetzung von Mietpreis- und Belegungsbindungen vertraglich vereinbart. Grundlegend hierfür ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB).

Da es sich bei der Festsetzung im Plangebiet um eine Gemeinbedarfsfläche handelt, die der bereits realisierten Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden soll, findet das Berliner Modell hier keine Anwendung.

II.2.5 Sonstige vom Senat beschlossene städtebauliche Planungen (und Umweltfachplanungen)

II.2.5.1 Kleingartenentwicklungsplan

Der Kleingartenentwicklungsplan 2030, beschlossen durch den Berliner Senat am 25. August 2020, zeigt auf Basis einer Bestandsanalyse die Ziele und Notwendigkeiten für die Sicherung und Weiterentwicklung des Kleingartenbestandes in Berlin. Ziel ist, eine angemessene Ausstattung Berlins mit Kleingärten dauerhaft sicherzustellen.

Das Plangebiet liegen in keiner zu sichernden oder zu entwickelnden Flächenkategorie des Kleingartenentwicklungsplans 2030.

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