II.2.4 Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung
Im Rahmen des Berliner Modells wird die Übernahme der Kosten für soziale und technische Infrastruktur, die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens mit Wohnnutzung sind, sichergestellt. Zum Erhalt und zur Stärkung einer sozial stabilen Bewohnerstruktur im Land Berlin wird zudem die Umsetzung von Mietpreis- und Belegungsbindungen vertraglich vereinbart. Grundlegend hierfür ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB).
Da es sich bei der Festsetzung im Plangebiet um eine Gemeinbedarfsfläche handelt, die der bereits realisierten Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden soll, findet das Berliner Modell hier keine Anwendung.