Planungsdokumente: Kita Hauptstraße 44

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Abkürzungsverzeichnis

Abb. Abbildung

ABl. Amtsblatt für Berlin

Abs. Absatz

BBK Bodenbelastungskataster

BauO Bln Bauordnung Berlin

BaumSchVO Berlin Berliner Baumschutzverordnung

BGBl. Bundesgesetzblatt

BImA Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

BLN Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz

BReWa-BE Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin

BWG Berliner Wassergesetz

bzw. beziehungsweise

BZR Bezirksregion

ca. circa

EWG Bin Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz

FFH-Gebiet Fauna-Flora-Gebiet

FNP Berlin: Flächennutzungsplan Berlin

GAK Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption

GEG Gebäudeenergiegesetz

gem. gemäß

ggf. gegebenenfalls

GL Gemeinsamen Landesplanungsabteilung

GRZ Grundflächenzahl

GFZ Geschossflächenzahl

GVBl. Gesetz- und Verordnungsblatt

Kita Kindertagesstätte

km Kilometer

KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetzes

KSG Bundes-Klimaschutzgesetz

LaPro: Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm Berlin

LEP HR: Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg

LEPro Landesentwicklungsprogramm (hier: von Berlin-Brandenburg)

LOR Lebensweltlich orientierte Räume

LSG Landschaftsschutzgebiet

m Meter

m2 Quadratmeter

NHN Normalhöhennull

Nr. Nummer

rd. rund

S. Seite

SenBJF Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

SenMVKU Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

StEP Stadtentwicklungsplan

TF Textliche Festsetzung

ü. NHN über Normalhöhennull

UNA Umwelt- und Naturschutzamt

UVP Umweltverträglichkeitsprüfung

vgl. vergleiche

Anhang

Textliche Festsetzungen und ggf. Pflanzliste, Biotoptypenkarte etc.

Textliche Festsetzungen

  1. Auf den Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung ist die vorhandene Vegetation bei Abgang in der Weise nachzupflanzen, dass der Eindruck eines für Dorfbereiche typischen Gartens mit Obstbaumbestand erhalten bleibt. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege und Zufahrten.
  2. In der Gemeinbedarfsfläche sind mindestens 65 % der Dachflächen extensiv zu begrünen. Der durchwurzelbare Teil des Dachaufbaus muss mindestens 20 cm betragen. Die Bepflanzungen sind zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen.
  3. Das innerhalb der Gemeinbedarfsfläche auf den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ist, soweit es nicht vollständig auf den Dachflächen zurückgehalten und verdunstet werden kann durch Mulden- oder Mulden-Rigolensysteme oder andere Maßnahmen gleicher Wirkung auf der Gemeinbedarfsfläche zu versickern.
  4. Die Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl durch die Grundfläche von untergeordneten Nebenanlagen und Einrichtungen, die dem Nutzungszweck Gemeinbedarf „Kindertagesstätte“ dienen und ihrer Eigenart nicht widersprechen, kann ausnahmsweise bis zu einer Grundflächenzahl von 0,5 zugelassen werden.
  5. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.

Hinweise

Bei der Anwendung der textlichen Festsetzungen Nr. 1 wird die Verwendung von Arten der auf dem Bebauungsplan befindlichen Pflanzlisten empfohlen.

2. z.d.A. 6142 Bebauungsplan 5-133 Kita Hauptstraße

B

FL

RA 1

2 AL

L:\Tausch.Amt\B-PLÄNE\B-PLÄNE-IM VERFAHREN\5-133 Kita Hauptstraße\05 TÖB\2024-12-17_133_Begründung zur TÖB.docx

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