Planungsdokumente: Kita Hauptstraße 44

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

VIII.2 Auswirkungen auf die Wohnbedürfnisse und Arbeitsstätten

Der Bebauungsplan 5-133 schafft die Voraussetzungen, das Defizit an sozialer Infrastruktur für das Umfeld zu verringern. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des in den letzten Jahren errichteten Wohnungsbaus und des daraus resultierenden Bevölkerungszuwachses sowie des daraus ableitbaren fehlenden Kinderbetreuungsangebotes unabdingbar.

Die geplante Maßnahme der sozialen Infrastruktur verbessert die Versorgungssituation in Staaken und wirkt sich positiv auf die Wohnverhältnisse der Bevölkerung aus. Durch die Bereitstellung einer bedarfsgerechten Einrichtung für Kinderbetreuung mit 100 Plätzen und mit zweckentsprechenden Räumen für die dort Beschäftigten sind auch positive Auswirkungen auf die Arbeitsstätten zu erwarten.

Die Außenanlagen und der Eingangsbereich der geplanten Kindertagesstätte orientieren sich nach Osten bzw. der Spielbereich der Kinder unter 3 Jahren nach Süden. Somit werden die derzeit ungenutzten Flächen künftig stärker frequentiert. Mit der Orientierung der Spielbereiche von der Wohnbebauung weg, hin zur öffentlichen Parkanlage, soll der Spiellärm für die Anwohner reduziert werden. Die Nutzung der Freiflächen stellt jedoch eine sozialadäquate Nutzung dar.

VIII.3 Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanz- bzw. Investitionsplanung

Als Maßnahme der Daseinsvorsorge liegt die Planung und Errichtung von sozialer Infrastruktur in der Verantwortung des Bezirks. Die Kosten des Planverfahrens, sowie die Kosten für die erforderlichen Gutachten werden vom Bezirksamt Spandau getragen.

Die notwendigen Mittel zur Herstellung des Gehweges müssen in der I-Planung angemeldet werden.

Die Finanzierung für die bauliche Umsetzung ist noch nicht abschließend geklärt. Mittel für die bauliche Maßnahme stehen derzeit noch nicht über SenBJF zur Verfügung. Da in den Innenbezirken die Kitazahlen deutlich zurückgehen, wurde die Kitaförderung eingestellt. Derzeit steht das Jugendamt mit SenBJF in Verhandlung, weil der Rückgang von benötigten Kitaplätzen in Spandau nicht zutrifft und in Spandau 2028 mehrere Hundert Kitaplätze fehlen werden. Wegen der unklaren Situation bei den Fördermitteln für den Kitaneubau wurden 5,5 Mio.€ in der Investitionsplanung angemeldet (im Rahmen der pauschalen Zuweisung). Die fehlenden etwa 5 Mio. Euro sollen über Kita NordWest finanziert werden. Zu dieser Finanzierung gab es einen positiven Verwaltungsratsbeschluss.

Mittel für die Pflanzung von Kompensationsmaßnahmen, deren Pflege und Monitoring müssen nach dem Bau der Kindertagesstätte im Haushalt eingestellt werden.

Es ist ein Kompensationskonzept zu beauftragen und vom Bezirksamtsamt Spandau zu finanzieren.

VIII.4 Auswirkungen auf den Verkehr

Vorrangiges Ziel bei der Kitabelegung ist die Aufnahme von Kindern aus dem nahen Einzugsgebiet. Die nächste Bushaltestelle liegt 350 m von der Kita entfernt. Für das Plangebiet besteht von daher eine direkte Anbindung an das ÖPNV-Netz. Ferner ist davon auszugehen, dass ein Teil der Kinder zu Fuß oder mit dem Fahrrad gebracht werden. Durch Bring- und Abholverkehr kann bei einer Kita mit 100 Plätzen maximal von 240 Fahrten am Tag ausgegangen werden (100 Kinder + 20 Angestellte, An- und Abfahrt, inkl. Lieferfahrten). Diese Menge sollte für die angrenzenden Knotenpunkte unproblematisch sein.

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394).

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176).

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 11. Dezember 2024 (GVBl. S. 614).

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S.692), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. April 2025 (GVBl. S. 210,217).

Bezirksamt Spandau von Berlin, ………………………..

Thorsten Schatz Markus Schulte

Baustadtrat Leiter des Stadtentwicklungsamtes

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