II.2.5.5 Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030)
Mit der Aufgabe, das Klima zu schützen und die Anpassung an die Klimafolgen voranzutreiben hat Berlin sich das Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050 gesetzt. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde im Januar 2018 das BEK 2030 verabschiedet, das ganz spezifisch auf die Möglichkeiten und Bedürfnisse der Stadt eingeht. Kern des BEK 2030 ist ein integrierter Ansatz, der neben dem Klimaschutz auch den Bereich der Klimafolgenanpassung adressiert. Das BEK 2030 ist im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele. Am 20. Dezember 2022 hat der Senat die Fortschreibung des Konzepts beschlossen. Mit dem Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm rückt das Land Berlin den Klimaschutz in den Fokus. In der Bauleitplanung sind dazu klimaschutzrelevante Aspekte explizit festzusetzen. Im Programm ist festgeschrieben, dass Neubauten über den auf Bundesebene angekündigten KfW-EH/EG-55-Standard hinausgehen müssen. Neben den Energiestandards der Gebäude ist gleichermaßen die Wärmeversorgung beim Neubau zu berücksichtigen.