Planungsdokumente: Kita Hauptstraße 44

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

II.2.5.5 Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030)

Mit der Aufgabe, das Klima zu schützen und die Anpassung an die Klimafolgen voranzutreiben hat Berlin sich das Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050 gesetzt. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde im Januar 2018 das BEK 2030 verabschiedet, das ganz spezifisch auf die Möglichkeiten und Bedürfnisse der Stadt eingeht. Kern des BEK 2030 ist ein integrierter Ansatz, der neben dem Klimaschutz auch den Bereich der Klimafolgenanpassung adressiert. Das BEK 2030 ist im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele. Am 20. Dezember 2022 hat der Senat die Fortschreibung des Konzepts beschlossen. Mit dem Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm rückt das Land Berlin den Klimaschutz in den Fokus. In der Bauleitplanung sind dazu klimaschutzrelevante Aspekte explizit festzusetzen. Im Programm ist festgeschrieben, dass Neubauten über den auf Bundesebene angekündigten KfW-EH/EG-55-Standard hinausgehen müssen. Neben den Energiestandards der Gebäude ist gleichermaßen die Wärmeversorgung beim Neubau zu berücksichtigen.

II.2.5.6 Planwerk West

Das Planwerk West ist ein städtebaulicher Musterplan für den Innenbereich von Berlin. Die Stadtplanung konzentriert sich in den 1990er Jahren darauf, die nun wieder zusammengehörige Stadt zu überplanen. Dabei legt man den Schwerpunkt auf die Bereiche Innenstadt, Nordosten, Westen und Südosten, für die jeweils Planwerke erstellt wurden. Für alle Bereiche wurden neue Beziehungen und Herausforderungen an Nutzung, Bedarf und Verfügbarkeit von Flächen ermittelt.

Das Planwerk Westraum liegt seit 2004 vor.

Der Geltungsbereich befindet sich nicht in einem der Schwerpunkträume des Planwerks. In der Karte zum Planwerk wird der Geltungsbereich als Siedlungsfläche ohne jegliche Planung dargestellt. Mittlerweile kann das „Planwerk Westraum“ als veraltet angesehen werden. Gegenwärtig ist unklar, wann mit einer neuen Fassung des Planwerks zu rechnen ist.

II.2.5.7 Nahverkehrsplan 2019 - 2023

Vor dem Hintergrund der sich verändernden Mobilitätsbedürfnisse soll im Rahmen der Daseinsvorsorge ein attraktives und ausreichendes ÖPNV-Angebot sichergestellt werden. Der Nahverkehrsplan ist ein gesetzliches Planungsinstrument. Er setzt für ganz Berlin die Standards und Vorgaben für Umfang und Qualität der Leistungen von S-Bahn, Straßenbahn, Bus, Fähre und Regionalverkehr fest und bildet damit die Grundlage für die ÖPNV-Angebotsplanung. Ziel ist es den Anteil am gesamtverkehr weiter zu erhöhen und somit im Sinne des Mobilitätsgesetzes die Stadt vom Pkw-Verkehr zu entlasten. Der Nahverkehrsplan wurde am 26. Februar 2019 vom Senat von Berlin beschlossen.

Das Angebot eines 10-Minuten-Taktes wird vielfach als Grenze für ein attraktives Angebot des ÖPNV´s im großstädtischen Raum angesehen. Weite Teile Spandaus sind mit dem dichten 10-Minuten-Takt erschlossen. Im Nahverkehrsplan ist für das westliche Spandau, in dem auch das Plangebiet liegt, ein Erschließungsgrad in LOR-Prognoseräume von 80% bis 90% im 10-Minuten Takt wochentags angegeben.

Für das Plangebiet und dessen Umgebung ist keine zusätzliche schienengebundene Neubaustrecke vorgesehen.

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Ortsbezug der Stellungnahme

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