Planungsdokumente: Kita Hauptstraße 44

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

II.2.6.3 Kinderentwicklungsplan

Der Kindertagesbetreuungs-Entwicklungsplan vom Dezember 2020 prognostiziert ausgehend von der Zahl der Mitte 2020 angebotenen Plätze, in der Bezirksregion Heerstraße Nord bis Mitte 2026 ein geschätztes Defizit von 700 Plätzen. Um diese Unterversorgung zu mindern, müssen Maßnahmen für Planungsoptionen ergriffen werden. Der Kinderentwicklungsplan soll jährlich fortgeführt werden und dient der Ausbauprognose auf Grundlage der von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) bereitgestellten Zahlen.

Die geplante Umsetzung eines Kitaneubaus im Geltungsbereich 5-133 reduziert das bestehende Defizit um voraussichtlich 100 Plätze.

II.2.6.4 Klimaleitziele

Das Bezirksamt Spandau hat am 02.07.2024 richtungsweisende Klimaziele für Spandau beschlossen. Die 20 Klimaziele sollen dazu beitragen, Spandau zu einem klimaneutralen und klimaresilienten Bezirk zu entwickeln. Die Klimaziele geben ein Leitbild für die zukünftige Arbeit der Bezirksverwaltung in den klimarelevanten Handlungsfeldern CO2-neutrale Verwaltung, Energie, Stadtentwicklung, Mobilität sowie Beschaffung, Mitarbeitendensensibilisierung, Konsum & Gesellschaft sowie Anpassung an die Folgen des Klimawandels vor.

II.2.7 Landschaftsprogramm

Das Landschaftsprogramm für Berlin einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro) stellt auf der Grundlage des Berliner Naturschutzgesetzes die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie die darauf aufbauenden Maßnahmen in Grundzügen dar. Beim LaPro handelt es sich um ein strategisches, gesamtstädtisches Planungsinstrument, dass das Ziel verfolgt, ökologische Belange auf örtlicher Ebene in städtebauliche Planungen mit einzubeziehen. Die Themenschwerpunkte im LaPro werden von den im § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes genannten Zielen bestimmt. Dazu zählen insbesondere

  • die Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen,
  • die Wahrung der Naturhaushaltsfunktionen von Boden, Wasser, Klima und Luft,
  • die Erhaltung und Schaffung von Grün- und Erholungsflächen und Freiräumen,
  • die Berücksichtigung des Biotop- und Artenschutzes sowie
  • die Verbesserung des Landschaftsbildes.
  • Erhalt eines hohen Anteils landschaftstypischer Freiflächen; Entwicklung charakteristischer Grünstrukturen
  • Sicherung und Entwicklung von Dorfbereichen mit typischen Gestaltelementen wie Anger, Gärten, Gutsparks und Dorffriedhöfe

Die Entwicklungsziele und Maßnahmen des Landschaftsprogramms werden in vier thematischen Programmplänen sowie der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption dargestellt.

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