Planungsdokumente: Kita Hauptstraße 44

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Programmplan Erholung und Freiraumnutzung

Im Programmplan Erholung und Freiraum wird das Plangebiet als Wohnquartier mit der Dringlichkeitsstufe IV bezogen auf die Verbesserung der Freiraumversorgung dargestellt.

Entwicklungsziele zur Sicherung und Verbesserung der vorhandenen Freiräume sind:

  • Erhöhung der Nutzungsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualität vorhandener Freiräume und Infrastrukturflächen
  • Verbesserung der Durchlässigkeit zum landschaftlich geprägten Raum; Vernetzung von Grün- und Freiflächen
  • Erhöhung des privaten Freiraums im Bereich von Zeilen- und Großformbebauung durch Mietergärten
  • Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Straßenraum

Durch die Reduzierung der überbaubaren Grundstücksfläche im Süden, wird der historische Dorfmantel von Bebauung freigehalten. Die dorftypische Obstbaumbepflanzung kann damit erhalten bleiben, so dass die Entwicklungsziele im Hinblick auf den Erhalt des charakteristischen Obstbaumbestandes, den Erhalt von gebietstypischen Vegetationsbeständen sowie die Vernetzung klimawirksamer Grün- und Freiflächen im Bebauungsplan Berücksichtigung finden. Darüber hinaus sorgen die geplante Dachbegrünung und die vorgesehene Niederschlagswassersversickerung auf der Gemeinbedarfsfläche für eine Verbesserung der bioklimatischen Situation sowie zur Verbesserung der Naturhaushaltsfunktionen für Boden, Wasser und Luft.

II.2.8 Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption (GAK)

Alle Flurstücke im Plangebiet sind nicht Bestandteil der GAK

Die Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption (GAK) dient dazu, naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nicht am Eingriffsort umsetzbar sind, in ausgewählte städtische Räume zu lenken. So werden die Entwicklungsziele und Maßnahmen aus den vier Programmplänen, die bereits in hohem Maße untereinander abgestimmt sind, gebündelt, auf geeignete Ausgleichssuchräume und -maßnahmen übertragen und damit hervorgehoben. Auswahl und Zuschnitt der Suchräume berücksichtigen die Freiraumstruktur Berlins, die Ziele der Strategie Stadtlandschaft für die Urbane Natur und die Schöne Stadt und die Ziele des StEP Klima. Die Suchräume sind damit Bereiche, die sich besonders zur Aufwertung eignen und in denen eine solche Aufwertung auch dringend geboten ist.

Der Plan identifiziert drei Ausgleichssuchräume, die gesamtstädtisch bedeutsam sind:

  • die dicht bebaute Innenstadt
  • die übergeordneten Freiraumstrukturen Berlins
  • die vier Naherholungsgebiete der Stadt

Damit unterstreicht die GAK den gesamtstädtischen, schutzgutübergreifenden und multifunktionalen Ansatz der Entwicklungsziele des LaPro. Sie erlaubt es, Beeinträchtigungen des Bodens, des Wasserhaushalts und klimatischer Funktionen ebenso zu kompensieren wie Eingriffe in Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren oder Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds und der Erholungsfunktion für den Menschen. Kompensationsmaßnahmen lassen sich damit auf Schwerpunkte konzentrieren, an denen Verbesserungen besonders dringend sind oder besonders viele positive Wirkungen auf die Schutzgüter entfalten.

Das Plangebiet ist nicht Bestandteil des gesamtstädtischen Ausgleichskonzeptes.

II.2.9 Geltendes Planungsrecht

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 5-133 liegen keine planungsrechtlichen Vorgaben im Sinne eines festgesetzten Bebauungsplanes gemäß § 30 BauGB vor. Die Flächen des Plangebiets sind nicht Bestandteil der Ausweisungen im Baunutzungsplan. Da sich das Plangebiet nicht im ehemaligen West-Berlin befindet, sind auch keine förmlich festgesetzten Straßen- oder Baufluchtlinien vorhanden. Da es derzeit keine planungsrechtlichen Vorgaben durch einen festgesetzten Bebauungsplan für den geplanten Geltungsbereich gibt, beurteilt sich die Zulässigkeit von baulichen Anlagen derzeit an den Anforderungen des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile).

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