Planungsdokumente: Kita Hauptstraße 44

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

II.2.10 Angrenzende festgesetzte und im Verfahren befindliche Bebauungspläne

Bebauungspläne in der Umgebung

Folgende B-Pläne wurde in der Nachbarschaft vom Bezirk festgesetzt:

Südlich des Plangebiets 5-133 grenzt der am 13.06.2006 festgesetzte Bebauungsplan VIII- 406a an.

Der Bebauungsplan VIII- 406a setzt ein allgemeines Wohngebiet mit einer drei bis viergeschossigen Bebauung, eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ und öffentliche Parkanlage auf dem ehem. Mauerstreifens sowie zwischen der nördlichen Bebauung des Bebauungsplan VIII- 406a und den südlichen Grundstücken der Hauptstraße fest. Ferner werden Straßenverkehrsflächen festgesetzt.

In nordöstlicher Nachbarschaft befinden sich Teilflächen des Bebauungsplans VIII-400a. Hier wird der südliche Bereich des Bullengrabengrünzuges als „öffentliche naturnahe Ufer- und Parkanlage“ ausgewiesen. Im östlichen Geltungsbereichs wurde darüber hinaus am 21.02.2006 ein Wohngebiet mit einer zwei- bis viergeschossigen Bebauung, einer GRZ von 0,3 bzw. 0,4 und einer GFZ von 0,9 bzw. 1,2 festgesetzt.

Weiter nordwestlich vom Plangebiet entfernt aber ebenfalls, wie das Plangebiet zum Dorf Staaken zugehörig, wurde der Bebauungsplan VIII-401 als einziger von vier Dorfplänen am 04.07.2006 festgesetzt. Wichtiger Bestandteil der Festsetzung ist neben dem Erhalt der dorftypischen Bebauungsstruktur, die Sicherung des grünen Dorfmantels.

II.2.11 Landschaftspläne

Das Plangebiet befindet sich nicht im Geltungsbereich eines festgesetzten oder im Verfahren befindlichen Landschaftsplans.

II.2.12 Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht

Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Schutzgebietes nach Naturschutzrecht. Es ist auch nicht Bestandteil des Schutzgebietsnetz Natura 2000 (FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet, Naturpark, Vogelschutzgebiet). Es befinden sich auch keine Naturdenkmale im Plangebiet.

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