II.2.16 Planfeststellungen
Im Geltungsbereich sind keine planfestgestellten Flächen vorhanden.
Im Geltungsbereich sind keine planfestgestellten Flächen vorhanden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 5-133 wird die Absicht verfolgt, in der Bezirksregion Heerstraße das Defizit an Kindertagesbetreuungsplätzen zu mindern. Infolge der Bevölkerungsdynamik in den letzten Jahren ist die Zahl der zu betreuenden Kinder stetig gestiegen. Aufgrund des verstärkten Wohnungs- und Einfamilienhausbaus, wurde ein großer Bedarf an sozialer Infrastruktur ausgelöst. Die Bezirksregion Heerstraße liegt in der Bedarfskategorie des Förderatlas in der Kategorie 1 und damit in einem Bereich mit der größten Unterversorgung an Kindertagesbetreuungsplätzen. Die Prognose ist weiterhin steigend. Es bedarf von daher eines zusätzlichen Ausbaus der Betreuungskapazitäten in den Regionen mit besonderem Förderbedarf.
Da es so gut wie keine bezirkseigenen Grundstücke für Kitas in Spandau gibt, wurden dem Bezirk Spandau die Grundstücke Hauptstraße 44 und 45 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zum Kauf angeboten. Aufgrund der künftigen Nutzung als Gemeinbedarfsfläche hat der Bund für die Erfüllung besonders dringlicher kommunaler Aufgaben darüber hinaus eine Verbilligung auf den Kaufpreis gewährt. Der Bezirk musste sich verpflichten drei Jahre nach Besitz- und Lastenwechsel das Grundstück für eine Kindertagesstätte herzurichten und für einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren für den verbilligten Nutzungszweck tatsächlich zu nutzen.