III.2 Städtebauliches Konzept/Nutzungskonzept
Grundlage für die weitergehende Planung einer Kindertagesstätte ist die Festsetzung der Fläche als Gemeinbedarfsfläche sowie die Festsetzung einer Teilfläche als Straßenverkehrsfläche für die öffentliche Erschließung. Weitergehender Bestandteil der Planung ist die zurückgesetzte Baugrenze im südlichen Plangebiet, um den alten Obstbaumbestand und damit den historischen grünen Dorfmantel zu sichern. Diesem soll über eine textliche Festsetzung mit Pflanzbindung Rechnung getragen werden.