Planungsdokumente: Kita Hauptstraße 44

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

III.2 Städtebauliches Konzept/Nutzungskonzept

Grundlage für die weitergehende Planung einer Kindertagesstätte ist die Festsetzung der Fläche als Gemeinbedarfsfläche sowie die Festsetzung einer Teilfläche als Straßenverkehrsfläche für die öffentliche Erschließung. Weitergehender Bestandteil der Planung ist die zurückgesetzte Baugrenze im südlichen Plangebiet, um den alten Obstbaumbestand und damit den historischen grünen Dorfmantel zu sichern. Diesem soll über eine textliche Festsetzung mit Pflanzbindung Rechnung getragen werden.

IV Planinhalt

IV.1 Wesentlicher Planinhalt (Grundzüge der Planung)

Im Geltungsbereich soll eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB sowie für die Erschließung, die Hauptstraße bis zur Straßenmitte als Straßenverkehrsfläche planungsrechtlich gesichert werden.

Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung von Baugrenzen, der maximalen Grundfläche (GRZ) sowie Geschossfläche (GFZ) und durch die Festsetzung der maximalen Vollgeschosse bestimmt.

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