Planungsdokumente: Kita Hauptstraße 44

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

II.2.3 Stadtentwicklungspläne

Stadtentwicklungspläne (StEP) sind Instrumente der informellen städtebaulichen Planung und im Berliner Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) ausdrücklich vorgesehen. In Stadtentwicklungsplänen werden für die Gesamtstadt Leitlinien und Zielsetzungen für unterschiedliche Themenfelder wie z.B. Wohnen, Gewerbe und Verkehr erarbeitet. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB).

II.2.3.1 Stadtentwicklungsplan Klima 2.0 (StEP Klima 2.0)

Der Berliner Senat hat am 20. Dezember 2022 den Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima 2.0 fortgeschrieben. Der StEP Klima 2.0 widmet sich den räumlichen und stadtplanerischen Ansätzen zum Umgang mit dem Klimawandel. Er ist die konzeptionelle raumbezogene Basis für die gesamte Stadt, um das Ziel der Klimaneutralität Berlins bis 2045 zu erreichen. Er beschreibt über Handlungsansätze die räumlichen Prioritäten zur Klimaanpassung: für Bestand und Neubau, für Grün- und Freiflächen, für Synergien zwischen Stadtentwicklung und Wasser sowie mit Blick auf Starkregen und Hochwasserschutz. Darüber hinaus umfasst er eine räumliche Kulisse, in der bauliche Entwicklung einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten kann.

Kernbedingung einer erfolgreichen Klimaanpassung ist, Veränderungen des natürlichen Wasserhaushalts so gering zu halten wie möglich. Regenwasser sollte künftig nicht mehr über die Kanalisation abgeleitet werden. Eine ortsnahe Rückführung in den Wasserkreislauf ist im Klimawandel ökologisch, wirtschaftlich und technisch geboten.

Der StEP Klima 2.0 zeigt, wo Berlin klimaschützend wachsen kann, wo die Herausforderungen im Neubau und Bestand liegen und wie diese im Klimawandel gestaltet werden können. Er stellt dar, wo und wie die Stadt durch blau - grüne Maßnahmen zu kühlen ist, wo Entlastungs- und Potenzialräume liegen, in denen sich durch Stadtentwicklungsprojekte Synergien für den Wasserhaushalt erschließen lassen. Angesichts des weiterhin zu erwartenden städtischen Wachstums trägt der StEP Klima 2.0 somit dazu bei, die hohe Lebensqualität in Berlin zu sichern.

Das Leitbild Klima 2.0 stellt die Ziele für die räumliche Entwicklung und Transformation Berlins im Klimawandel dar. Dazu übersetzt und vereinfacht es die konzeptionell wichtigsten Botschaften, um auf die räumlichen Schwerpunkte zu fünf Handlungsansätzen zu fokussieren, die eng ineinandergreifen und deshalb integriert zu betrachten sind:

  • Mit kurzen Wegen das Klima schützen
  • Bestand und Neubau blaugrün anpassen
  • Grün- und Freiräume für mehr Kühlung klimaoptimieren
  • Synergien zwischen Stadt und Wasser erschließen
  • Gegen Starkregen und Hochwasser vorsorgen

Die vorgenommenen Analysen werden in den Maßnahmenplänen für die o. g. Handlungsfelder dargestellt. Über den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 5 – 133 werden in den einzelnen Maßnahmenplänen folgende Aussagen getroffen:

Zu Handlungsansatz 1: „Mit kurzen Wegen das Klima schützen“

Das Plangebiet wird gemäß Handlungsansatz 1 einem „weiteren Stadtbereich mit Potential für Stadt- und Mobilitätsumbau“ zugeordnet.

Die Handlungsempfehlungen des StEP Klima 2.0 sehen leistungsfähige, bequeme und sichere Fuß- und Radwege zu den Haltestellen des schienengebundenen ÖPNV vor, um einen Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel zu fördern.

Zu Handlungsansatz 2: „Bestand und Neubau blaugrün anpassen“

In der Karte Handlungsansätze 2 „Bestand und Neubau blau-grün anpassen“ liegt das Plangebiet in Bezug auf die Anpassung des Bestands in Stadträumen mit hoher bis höchster Hitzebelastung für blau-grüne Maßnahmen zur Kühlung am Tag.

Die Handlungsempfehlungen des StEP Klima 2.0 sehen auf öffentlichen und privaten Grundstücken Baumpflanzungen und begrünte Fassaden und Dächer, für Verschattung vor. Die Oberflächenverschattung ist eine wirksame Maßnahme, um am Tage für Abkühlung zu sorgen. Wichtig für die Aufenthaltsqualität sind außerdem beschattete Ruhe-, Bewegungs- und Spielbereiche (auch Wasserspiel).

Die blaue Anpassung von Freiräumen und Gebäuden zielt darauf, Wasser in Zeiten des Überschusses – etwa nach Starkregen – zurückzuhalten und vor Ort zu speichern, um es später Pflanzen, Böden und dem lokalen Wasserhaushalt zur Verfügung zu stellen (Schwammstadtprinzip).

Blau-grüne Anpassung kombiniert beides, um die reichhaltigeren Bepflanzungen bei zunehmender Hitze und Trockenheit vital zu halten und ihre Kühlleistung zu optimieren: Nur gut mit Wasser versorgte Pflanzen können viel verdunsten und damit wirkungsvoll kühlen. Unterstützt wird dadurch auch das Ziel, den Abfluss von Niederschlägen vom Kanalnetz abzukoppeln und so gegen Starkregen vorzusorgen (Handlungsansatz 5).

Zu Handlungsansatz 3: „Grün- und Freiräume für mehr Kühlung klimaoptimieren“

Die Karte der Handlungsansätze 3 „Grün- und Freiräume für mehr Kühlung klimaoptimieren – Klimaoptimierte Grün- und Freiräume zur Entlastung am Tag" stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie die unmittelbar nördlich und östlich angrenzenden Flächen als „Siedlungsfläche mit hohem Anteil an privatem Grün“ dar.

Die Siedlungsflächen mit hohem Anteil an privatem Grün besitzen ein hohes Potenzial für Hitzeresistenz und -entlastung, solange die dort verfügbaren Freiflächen grün gestaltet werden. Dem entsprechend gilt es bei baulichen Entwicklungen in diesen Bereichen, ausreichende Grünstrukturen und eine gute Durchlüftung zu berücksichtigen.

Zu Handlungsansatz 3b: „Grün- und Freiräume für mehr Kühlung klimaoptimieren“

In der Karte zum Handlungsansätze 3b „Grün- und Freiräume für mehr Kühlung klimaoptimieren – Nächtliches Kühlsystem und davon berührte Siedlungen" befindet sich das Plangebiet im Bereich der „Beachtung der nächtlichen Kaltlufteinwirkung auf Siedlungsgebiete (PHK)“.

Zu Handlungsansatz 4: „Synergien zwischen Stadt und Wasser erschließen“

In der Karte Handlungsansätze 4 „Synergien zwischen Stadt und Wasser erschließen“ ist das Plangebiet nicht gesondert gekennzeichnet. Die Abkopplung des Regenwassers von der Kanalisation und stattdessen die Speicherung vor Ort (Schwammstadtprinzip) sowie die Beschränkung der Versiegelung werden jedoch allgemein als Maßnahmen empfohlen.

Zu Handlungsansatz 5: „Gegen Starkregen und Hochwasser vorsorgen“

Das Plangebiet wird in der Karte Handlungsansätze 5 „Gegen Starkregen und Hochwasser vorsorgen“ einem Bereich mit mittlerer lokaler Gefährdung (3. Vorsorgeraum) durch Überflutung zugeordnet.

Unabhängig von dieser Einstufung wird jedoch ein Starkregenrisikomanagement zur Überflutungsvorsorge (z.B. durch Schaffung von Retentionsflächen) empfohlen.

Im Einzugsbereich der Mischwasserkanalisation steht die Abkopplung von der Kanalisation im Fokus. Dafür soll die Rückhaltekapazität auf den Grundstücken und im Straßenraum erhöht werden. Erreichen lässt sich das durch viele kleine Maßnahmen, die von der Dachbegrünung, über dezentrale Verdunstung und Versickerung bis zu Entsiegelung reichen.

II.2.3.2 Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin 2030 (StEP MoVe)

Der Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP MoVe) enthält thematische oder räumliche Strategien und Maßnahmen um den Stadtverkehr der Zukunft zu entwickeln und die konkreten Ziele umzuwandeln. Die Konkretisierung erfolgt über verschiedene Programme und fokussierte Strategien wie z.B. Nahverkehrsplan, Radverkehrsplan, Fußverkehrsplan oder Integriertes Wirtschaftsverkehrskonzept. Angesichts der neuen Anforderung an die Berliner Mobilität hat der Berliner Senat am 02. März 2021 den neuen StEP MoVe als strategischen, verkehrspolitischen Handlungsrahmen für den Zeitraum bis 2030 beschlossen. Die Hauptstraße ist nicht Bestandteil des SteP Mobilität und Verkehr. Erst wieder der Nennhauser Damm ist im StEP Mobilität und Verkehr als Straße der Stufe IV (weitere Straße von besonderer Bedeutung) im Bestand dargestellt. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans werden keine Aussagen getroffen. Auch Planungen zur Veränderung der Bestandssituation sind nicht verzeichnet.

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