Planungsdokumente: Kita Hauptstraße 44

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

II.2.3.3 Stadtentwicklungsplan Wirtschaft 2040 (StEP Wirtschaft 2040)

Der StEP Wirtschaft 2040 stellt auf gesamtstädtischer Ebene den planerischen Rahmen für die in den nächsten Jahren nötige Gewerbeflächensicherung und -entwicklung dar: Er schafft erstens die planerischen Voraussetzungen, um gewerbliche Flächen zu sichern. Zweitens geht es darum, die kurz- bis langfristigen Potenzialflächen zügig zu aktivieren und strategisch für ein in Art und Größe bedarfsgerechtes Angebot an Wirtschaftsflächen vorzusorgen. Drittens sind Gewerbestandorte effizienter auszunutzen. Dazu benennt der StEP Wirtschaft 2040 die gewerblichen Flächen und Standorte, ihre Planungs- und Erschließungserfordernisse sowie weitere Faktoren der Aktivierung.

Den Klimawandel und die Anpassung an dessen Auswirkungen nimmt der StEP Wirtschaft 2040 noch stärker in den Blick, denn die Berliner Wirtschaftsstandorte sind Teil der Kulisse einer klimaschützenden Stadtentwicklung. Zentrale Handlungsansätze sind daher eine effiziente Flächennutzung durch Verdichtung oder auch Transformation mit einer Aktivierung für die produzierende Wirtschaft.

Der StEP Wirtschaft 2040 erneuert außerdem das Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich (EpB), um der anhaltenden Nachfrage nach Industrie- und Gewerbeflächen sowie dem wirtschaftlichen Strukturwandel Rechnung zu tragen.

Der Berliner Senat hat am 03.09.2024 den StEP Wirtschaft 2040 beschlossen, der damit den bisherigen StEP Wirtschaft 2030 ersetzt.

Das Plangebiet liegt in keinem Schwerpunktraum des Stadtentwicklungsplans Wirtschaft 2040.

II.2.3.4 Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 (StEP Wohnen 2040)

Zentrale Aufgabe des Stadtentwicklungsplans Wohnen 2040 (StEP Wohnen 2040) ist es, den Wohnungsbaubedarf im Land Berlin bis 2040 zu ermitteln und daraufhin Wohnungsbaupotenziale im gesamten Stadtgebiet zu identifizieren, zu priorisieren und Schwerpunkträume abzugrenzen. Ziel ist, die städtebaulichen Voraussetzungen für eine ausreichende Wohnungsversorgung für die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung in der Stadt sicherzustellen. Neben der Darstellung von neuen Stadtquartieren formuliert der StEP Wohnen ebenfalls das Ziel soziale Infrastrukturen, die einen Folgebedarf von Wohnungsbau darstellen, in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen.

Der StEP Wohnen 2040 wurde am 03.09.2024 durch den Berliner Senat beschlossen. Er ersetzt damit den bisherigen StEP Wohnen 2030.

Das Plangebiet wird im StEP Wohnen nicht als neues Stadtquartier dargestellt. Dennoch sind laut StEP Wohnen die soziale, grüne und technische Infrastruktur, infolge des Wohnungsneubaus der letzten Jahre, in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen. Diesem Ziel folgt der Bebauungsplan durch die Festsetzung einer Kindertagesstätte.

II.2.3.5 Stadtentwicklungsplan Zentren 2030 (StEP Zentren 2030)

Der Berliner Senat hat am 12. März 2019 den Stadtentwicklungsplan (StEP) Zentren 2030 beschlossen. Dieser Plan ziel darauf ab, die gewachsenen Zentren Berlins zu sichern und zu stärken. Daneben sollen ergänzende Grundversorgungseinrichtungen dazu beitragen, dass sich die Bewohnerinnen und Bewohner aller Kieze und Ortsteile wohnungsnah gut mit Dingen des täglichen Bedarfs versorgen können. Und nicht zuletzt enthält der StEP das Ziel, dass Einzelhandelsplanungen zentren- und stadtverträglich in die bestehenden städtebaulichen Strukturen Berlins integriert werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 5-133 liegt ca. 2,5 km nordwestlich des nächstgelegenen Ortsteilzentrums, Heerstraße West (Obstallee) entfernt.

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