Planungsdokumente: Kita Hauptstraße 44

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

I.2 Ziele und Zwecke der Planung

Die Aufstellung des Bebauungsplans ist für die städtebauliche Entwicklung und Schaffung von sozialer Infrastruktur erforderlich. Das gegenwärtige Planungsrecht (§ 34 BauGB) lässt die Errichtung einer Kindertagesstätte in der notwendigen Größe für 100 Plätze auf dem Grundstück Hauptstraße 44 nicht zu. Ferner würde die derzeit zulässige kleinteilige Bebauungsstruktur den Betrieb der Kita unter dem Aspekt der Aufsichtspflicht und der Bewirtschaftung deutlich erschweren. Zur Erschließung des Kitagrundstücks und zur planungsrechtlichen Sicherung der Verkehrsflächen, werden die angrenzenden Straßenverkehrsflächen der Hauptstraße bis zur Mitte in den Geltungsbereich mit einbezogen. Das Flurstück 746 und 748 sind derzeit noch nicht als Straßenland gewidmet, sollen aber künftig jeweils teilweise als Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden.

I.3 Lage und Abgrenzung des Planungsgebiets

Das Plangebiet liegt in West-Staaken, ca. 5 km westlich von der Spandauer Altstadt entfernt. Das Plangebiet wird im Norden durch die Hauptstraße, im Osten durch die Bergstraße und im Westen durch ein Einfamilienhausgebiet begrenzt. Im Süden schließt sich nach einer mit Obstbäumen bewachsenen Vegetationsfläche (Dorfmantel), ein in den 90 er Jahren errichtetes mehrgeschossiges Wohngebiet an.

II Ausgangssituation

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Ortsbezug der Stellungnahme

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