Planungsdokumente: Kita Hauptstraße 44

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

II.1.3 Eigentumsverhältnisse

Das Plangebiet befindet sich im Eigentum des Landes Berlin.

II.1.4 Verkehrserschließung

Die Erschließung des Plangebietes wird durch die Hauptstraße und den Nennhauser Damm sichergestellt. Der Nennhauser Damm verbindet in westliche Richtung den Brunsbütteler Damm über die Straße Am Zeppelinpark (Entlastung des Dorfkerns und des Nennhauser Damms) mit der überörtlichen Heerstraße B5. In Richtung Osten übernimmt der Brunsbütteler Damm eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen West-Staaken und der Spandauer Innenstadt. Über den Nennhauser Damm und den Brunsbütteler Damm ist das Plangebiet gut an das Zentrum der Altstadt Spandau angebunden.

Ferner besteht eine direkte Anbindung an das ÖPNV-Netz. Die nächstgelegene Anbindung des Plangebietes an das ÖPNV-Netz ergibt sich über den 350 m westlich entfernt gelegenen Nennhauser Damm (M 32).

In ca. 1,1 km Entfernung befindet sich am Nennhauser Damm der Regionalbahnhof Staaken.

II.1.5 Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und Gemeinbedarfseinrichtungen

Die nächstgelegene Kindertagesstätte liegt im Wiesenweg 20 und ist rd. 600 m entfernt. In der Schulstraße 3 befindet sich rd. 500 m entfernt, die Sozialeinrichtung Jona‘s Haus, welches kostenlose Angebote (Deutschkurse, Workshops, Nachhilfe, Mittagessen für Kinder, Ausflüge) für Kinder, Jugendliche und Familien bereitstellt. In der Hauptstraße 31 und in der Adelheid-Poninska-Straße liegen in rd. 350 m Entfernung die nächstgelegenen Spielplätze. Der Piratenspielplatz in der Hauptstraße bietet drei Rutschen, ein Klettergerüst und Wasserpumpe. In der Adelheid-Poninska-Straße befindet sich der Spielplatz Hüttendorf mit Rutsche, Schaukeln, Seilbahn und Holzspielhäusern.

Die Lindengrundschule, 1 km entfernt und die Schule am Staakener Kleeblatt (Sekundarschule), 1,5 km entfernt sind die nächstgelegenen Schulen. In rd. 600 m Entfernung befindet sich die Bildungseinrichtung der Naturschutzstation Hahneberg, in der es viel über Tiere, Natur- und Landschaft sowie ökologisches und nachhaltiges Gärtnern zu lernen gibt.

Die geplante Festsetzung einer Kindertagesstätte ist eine zusätzliche Gemeinbedarfseinrichtung, die den umliegenden Bewohnern als soziale Einrichtung nutzen wird.

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Ortsbezug der Stellungnahme

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