Planungsdokumente: Stage-Test 6-001

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Inhaltsverzeichnis

textliche Festsetzungen

4.2. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 6-24

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat in seiner Sitzung am 31.08 2010 gem. § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) beschlossen, den Bebauungsplan 6-24 für das Grundstück Fischerhüttenstraße 39/43 und die Flurstücke 83, 92, 1455/16 sowie 1456/16 an der Plüschowstraße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf aufzustellen.

Der Beschluss des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin über die Aufstellung des Bebauungsplanes 6-24 wurde gemäß § 2 Abs. 1 im Amtsblatt von Berlin am 12.11.2010 auf Seite 1859 öffentlich bekannt gegeben (ABI. Nr. 46).

4.3. Frühzeitige Beteiligungsverfahren Bebauungsplan 6-24

Das Bebauungsplanverfahren wird als beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Formal erfordert die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB keine Beteiligungen nach § 3 Abs.1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB. Aber im Interesse einer frühen Analyse und Behebung möglicher Planungsprobleme wurden dennoch die Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) durchgeführt.

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Planungszielen des Bebauungsplans erfolgte im Rahmen einer Offenlage vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2011.

Parallel dazu fand ab 04.07.2011 für die Dauer von vier Wochen eine frühzeitige Träger- und Behördenbeteiligung statt.

Das Verfahren wurde nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsschritte nicht weitergeführt, da von Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eingeschritten und mit Schreiben vom 23.09.2015 eine höhere Dichte (Verdopplung der Wohnungsanzahl) auf den bis zu dem Zeitpunkt noch landeseigenen Grundstücken gefordert wurde.

Das Verfahren soll mit geänderten Planungsinhalten weitergeführt werden.

4.4. Änderung der Planung und Umstellung auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan 6-24 VE

Das Bezirksamt hatte am 20.10.2015 beschlossen (Beschluss Nr. 824/2015), für das Grundstück Fischerhüttenstraße 39/43 zu prüfen, ob die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von bis zu 300 Wohneinheiten geschaffen werden können und bei Vorliegen der Angemessenheit sowie rechtlicher Zulässigkeit das Berliner Modell zur kooperativen Baulandentwicklung anzuwenden.

In Übereinstimmung des Vorhabens mit den planungsrechtlichen Zielen des Bezirks wird ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Die ABG Allgemeine Bauträgergesellschaft mbH & Co. Objekt Fischerhüttenstraße KG hat den überwiegenden südlichen Teil des Gebietes von der BIM mit dem Ziel erworben, in Kooperation mit der HOWOGE als Eigentümerin des nördlichen Teils des Gebietes ein allgemeines Wohngebiet zu entwickeln.

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