4.2. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 6-24
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat in seiner Sitzung am 31.08 2010 gem. § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) beschlossen, den Bebauungsplan 6-24 für das Grundstück Fischerhüttenstraße 39/43 und die Flurstücke 83, 92, 1455/16 sowie 1456/16 an der Plüschowstraße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf aufzustellen.
Der Beschluss des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin über die Aufstellung des Bebauungsplanes 6-24 wurde gemäß § 2 Abs. 1 im Amtsblatt von Berlin am 12.11.2010 auf Seite 1859 öffentlich bekannt gegeben (ABI. Nr. 46).