Planungsdokumente: Stage-Test 6-001

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Inhaltsverzeichnis

textliche Festsetzungen

4.8. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Mit Schreiben vom 30.01.2017 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme binnen eines Monats aufgefordert.

Dabei wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange ausgewählt, von denen Beiträge zu Umweltaspekten und bedeutende Hinweise zum Plangebiet erwartet wurden, die die Grundsatzentscheidungen zum Planverfahren und zum Planinhalt beeinflussen konnten.

Die im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung (§ 4 Abs.1 BauGB) eingegangenen Hinweise wurden redaktionell in die Begründung eingearbeitet. Sie führten, bis auf die Stellungnahme des Landesdenkmalamts nicht zu Planänderungen. Entsprechend den Hinweisen des Landesdenkmalamt wurde der westliche Bauteil des Baukörpers 1.2 im WA 1 um ein Vollgeschoss von fünf auf vier reduziert. Änderungen der Planungsziele ergeben sich nicht.

4.9. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

In der Zeit vom 13. März 2017 bis einschließlich 13.April 2017 wurde im Fachbereich Stadtplanung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-24 VE für die Grundstücke Fischerhüttenstraße 39/43 und die Flurstücke 83, 92 1455/16 sowie 1456/16 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Tagespresse vom 10.03.2017 bekanntgegeben.

In dem o.g. Zeitraum hat die Begründung mit dem Entwurf des Bebauungsplans vom Januar 2017 sowie den Fachgutachten (Verkehrsuntersuchung, Faunagutachten, Umweltgutachten mit Biotop- und Baumkartierung, Altlastenuntersuchungen) sowie dem städtebaulichen Konzept und Freianlagenplan öffentlich ausgelegen.

Zeitgleich wurden die Unterlagen im Internet veröffentlicht.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung beteiligten sich die Anwohner des Umfelds sehr zahlreich und auch sehr kritisch. Die im Ergebnis der Abwägung eingegangenen Hinweise der Öffentlichkeit erforderten neben redaktionellen Änderungen und Ergänzungen auch Änderungen und Ergänzungen in der Begründung und der Planunterlage (siehe Kap. II.3.9). Hierzu wurden auch das verkehrstechnische und das naturschutzrechtliche Gutachten überprüft und ergänzt. Die Ergebnisse sind in die Planug eingeflossen; das Bebauungsplanverfahren wurde auf dieser Grundlage weitergeführt. Die Abwägung der Stellungnahmen ist in Abschnitt II, 3.9 eingeflossen.

Informationsveranstaltung

Aufgrund des großen Interesses der Bürger am Bebauungsplanverfahren 6-24 VE wurde am 12.10.2017 eine Informationsveranstaltung zu den Planungszielen durch die Bezirksbürgermeisterin Steglitz-Zehlendorf im Rathaus Zehlendorf durchgeführt. Im Anschluss hatten die Bürger Gelegenheit Fragen zu stellen. Diese betrafen hauptsächlich die Themen Verkehrskonzept, Bebauungsdichte und Stellplatzangebot, die bereits im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebracht wurden. Diese wurden im weiteren Verfahren geprüft (siehe Kap. II.3.9. Abwägung).

4.10. Beschluss des Bezirksamtes zur Änderung des Bebauungsplanverfahrens

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat in seiner Sitzung vom 20.02.2018 im Ergebnis der Abwägung der frühzeitigen Beteiligungsschritte beschlossen (Beschluss Nr. 222/2018), den Bebauungsplan im Regelverfahren als Bebauungsplan 6-24 und nicht mehr als Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB weiterzuführen.

Eine Änderung des Geltungsbereichs ist mit der Verfahrensänderung nicht verbunden.

Das Verfahren soll weiterhin als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltbericht durchgeführt werden.

Nach vollzogener Teilung des Grundstücks in ein nördliches und südliches Grundstück wurden die Nummern der Flurstücke geändert. Der Titel des Bebauungsplans lautet nunmehr Fischerhüttenstraße 39/43 und die Flurstücke 1294, 1295, 1297, 92, 1455/16 sowie 1456/16 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf. Änderungen des Geltungsbereichs sind damit nicht verbunden.

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