Planungsdokumente: Stage-Test 1-998

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.1. Bestandsaufnahme/Prognose bei Nichtdurchführung/Prognose bei Durchführung

Im Folgenden werden die einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands beschrieben, einschließlich der Umweltmerkmale von Gebieten außerhalb des Geltungsbereichs, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden.

Untersuchungsumfang

Der Untersuchungsumfang bzw. der Betrachtungsraum für potenzielle Auswirkungen auf den Umweltzustand gliedert sich in folgende Bereiche auf:

Schutzgut Boden: innerhalb der Plangebietsgrenze

Schutzgut Arten/Biotope: Vögel bis 50 m außerhalb der Plangebietsgrenze

Fledermäuse bis 20 m außerhalb der Plangebietsgrenze, Biotopkartierung für das Plangebiet

Schutzgut Wasser/Grundwasser: Bodenwasser innerhalb der Plangebietsgrenze

Grundwasser bis 50 m außerhalb Plangebietsgrenze

Schutzgut Klima/Lufthygiene: bis 50 m außerhalb der Plangebietsgrenze

Schutzgut Mensch/Erholung Landschafts-/Ortsbild: innerhalb Plangebietsgrenze, Beschreibung von

Wirkungen bis 200m außerhalb der

Plangebietsgrenze

Kultur und sonstige Sachgüter: innerhalb der Plangebietsgrenzen

2.2.1.1. Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario)

2.2.1.1.1. Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Tiere

Zur Ermittlung der Nist- und Lebensstätten sind die Bäume und Gebüsche auf dem Grundstück Antonstraße 46 auf Nester abzusuchen. Ferner ist der Gebäudekomplex auf Höhlen- oder Fassadenbrüter zu untersuchen. Spalten und Nischen an Gebäuden bieten je nach Ausprägung Potenzial für Nischen-brüter (Vögel) sowie für Fledermäuse als Sommer- und/oder Winterquartier. Lebensstätten werden durch Einflüge, Nester, Nut-zungs- und Kotspuren identifiziert.

Ein Artenschutzfachbeitrag wurde 2023 erarbeitet (trias 2023) Im Folgenden werden die Ergebnisse der Bestandsermittlung zusammengefasst (ebenda S. 5-6).

Parkdeck (P2): Im Rahmen der Ein- und Ausflugskontrollen wurden im Dachbereich Stare, Nebelkrähen und Straßentauben beobachtet, die Sitzwarten auf den Antennen und Bauwerken aufweisen. Es wurden jedoch keine Hinweise auf geschützte Lebensstätten in Form von Fledermauskot oder Nistmaterial auf dem Parkdeck identifiziert. Ein- oder Ausflüge wurden ebenfalls nicht festgestellt.

Parkhaus (P1): Die unter dem Parkdeck liegende Parkfläche ist auch für Vögel sowie Fledermäuse zugänglich, da es einen offenen Übergang in der Fassade vom eigentlichen Kaufhaus zum Parkhaus gibt. Zwar weist der Innenbereich des Parkhauses an einigen Stellen Fugen bzw. Spalten sowie Schadstellen auf, die grundsätzlich Potenziale als Nist-stätte sowie Quartiere für die geschützten Arten bieten. Es wurde jedoch nur ein Nest des Hausrotschwanzes in einer Öffnung für ein Leitungsrohr festgestellt. Die Fassade des Parkhauses ist glatt und mit Blech verkleidet. Ein Vorkommen der untersuchten Arten wird hier ausgeschlossen.

Zufahrt Parkhaus und Hinterhof: Mit Ausnahme zweier alter, nicht belegter Nester (es werden Nester des Hausrotschwanzes vermutet) wurden im Parkhaus keine Niststätten gebäudebewohnender Vögel vorgefunden. Spezifische Spuren in Nischen und Spalten deuten auf den Aufenthalt des Haussperlings hin. Im Hinterhof sind Vegetationsflächen mit Sträuchern vorhanden, in denen Meisen und Haussperlinge beobachtet, jedoch keine Nester gefunden wurden. Somit kommt dem begrünten Hof eine Funktion als Nahrungsquelle zu.

Kaufhaus und Warenlager: Im gesamten Bereich des Kaufhauses und des Warenlagers, speziell an der Fassade wurden keine Nester von Gebäude-/Fassadenbrütern festgestellt.

Zusammengefasst ergeben sich folgende nachgewiesene Fortpflanzungs- und Ruhestätten:

- Hausrotschwanz: 1 Nest Parkhaus P1, Beeinträchtigung durch Vorhaben: ja

- Hausrotschwanz: 2 Nester Zufahrt Parkhaus, Beeinträchtigung durch Vorhaben: ja

- Haussperling: 4 Nester Zufahrt Parkhaus, Beeinträchtigung durch Vorhaben: ja

- Fledermäuse: keine Nachweise von Fledermausquartierenwird für die folgende Planungsphase erarbeitet.

Pflanzen, Biotope

Aufgrund der fast kompletten Überbauung des Plangebiets bleibt nicht viel Raum für naturhaushaltwirksame Flächen bzw. Biotope von nennenswerter Bedeutung.

12000 Siedlungen, Verkehrs- und Industrieanlagen und Sonderflächen

12200 Kerngebiet, Wohngebiete, Mischgebiete

Der Gesamtkomplex ist planungsrechtlich als Kerngebiet und Mischgebiet ausgewiesen. Der Standort ist eine reine Handelsfläche (Kaufhaus und Büros. Das Biotop kann demnach auch dem Biotoptyp 12302 Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsflächen, Gemeinbedarfsflächen, mit geringem Grünflächenanteil zugeordnet werden. Im Ergebnis der Biotopbewertung macht die Unterscheidung keinen Unterschied.

Das Grundstück ist annähern bebaut; es gibt bis auf den Hof Antonstraße 25 keine Vegetationsflächen oder Dachbegrünungsflächen.

Der Biotopwert ist sehr gering bzw. ohne Biotopwert (0 Wertpunkte)

12600 Verkehrsflächen

  • 12610 Straßen
  • 12612 Straßen mit Asphalt- oder Betondecken

Die Antonstraße ist baumlos und mit einer Asphalt-/Betondecke befestigt. Der Biotopwert ist sehr gering bzw. ohne Biotopwert (0 Wertpunkte)

  • 126101 Straße mit Asphalt- oder Betondecken und bewachsenem Mittelstreifen i.V.m. 05162 Artenarmer Zier- / Parkrasen

Die Schulstraße wird durch einen Mittelstreifen aus Rasen gegliedert, die Plangebietsgrenze verläuft mittig durch den Mittelstreifen. Der Rasen ist den artenarmen Zier- und Parkrasen zuzuordnen.

Die Müllerstraße wird durch einen Mittelstreifen aus Sträuchern gegliedert, die Plangebietsgrenze verläuft mittig durch den Mittelstreifen. Auf dem Mittelstreifen sind keine Straßenbäume vorhanden. Die Bepflanzung besteht aus Pyracantha occidentalis (Feuerdorn), Rhus typhina (Essigbaum)-Aufwuchs.

Der Biotopwert ist gering (6 Wertpunkte)

07000 Gebüsche, Baumreihen und Baumgruppen

  • 075170 Solitärbäume
  • 0715212 Sonstige Solitärbäume, heimische Baumart, mittleres Alter (> 10 Jahre)

In der Müllerstraße sind vier Straßenbäume vorhanden (Acer platanoides, Spitzahorn), in der Schulstraße sind zwei Straßenbäume vorhanden (Tilia cordata, Winterlinde). Die Vitalitätsstufen werden mit 1-2 (nach FLL-Beurteilung) eingestuft.

Der Biotopwert ist mittel (zwischen 11-15 Wertpunkte)

Die quantitative Bewertung erfolgt gemäß der Biotopwertbewertung des Umweltatlasses.

Das Biotopwertspektrum im Plangebiet reicht von „klein“ (0 Punkte) bis „gering (10 Punkte).

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